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Bildungspaket

Das Bildungspaket der Bundesregierung ist ein Bildungsgutschein für sozial schwächer gestellte Familien und ermöglicht die Teilhabe an Bildungsangeboten – diese werden finanziert bzw. im vollen Umfang übernommen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Allgemeine Voraussetzungen:

Grundsätzlich hat Ihr Kind Anspruch auf eine außerschulische Lernförderung (Nachhilfeunterricht), wenn Sie als Elternteil nach

  • SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
  • Leistungen nach § 2 AsylbLG
  • Sozialhilfe
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • Leistungen nach § 3 AsylbLG
  • leistungsberechtigt sind.

Schulische Voraussetzungen:

Besteht die Gefahr, dass Ihr Kind das Klassenziel aus eigener Kraft nicht mehr erreichen kann oder die Versetzung massiv gefährdet ist, so kann es eine außerschulische Förderung (z.B. in einem Nachhilfeinstitut) wahrnehmen. Sprechen Sie in diesem Fall mit dem zuständigen Fachlehrer oder dem Klassenlehrer über die Leistungen bzw. Schwächen Ihres Kindes und teilen Sie ihm Ihre Besorgnis mit. Besteht in der Schule kein vergleichbares Förderangebot, so kann der zuständige Fachlehrer Ihnen die Notwendigkeit außerschulischen Förderunterrichts bescheinigen. Mit dieser Bescheinigung können Sie Antrag bei der zuständigen Leistungsstelle (in der Regel wird diese Aufgabe von den Jobcentern wahrgenommen) stellen.

Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wurde:

Ist Ihr Antrag von der zuständigen Leistungsstelle befürwortet worden, so können Sie mit einem Nachhilfeanbieter Kontakt aufnehmen. Eine Liste an privaten und institutionellen Anbietern finden Sie in der Regel in Ihrem zuständigen Jobcenter, das gerne auch einen Erstkontakt für Sie herstellt.

Natürlich können Sie auch unser professionelles Nachhilfeangebot im Rahmen des Bildungspakets wahrnehmen. Wir beraten Sie gerne ausführlich und stehen im ständigen Kontakt mit den zuständigen Jobcentern und Behörden. Wenn Sie es wünschen unterstützen wir Sie auch bei der Antragsstellung und nehmen gemeinsam mit Ihnen die ggf. erforderlichen Termine bei den Jobcentern bzw. Schulen wahr.

Weitere Informationen zum Bildungspaket der Bundesregierung erteilt auch das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter 0 18 05/67 67 21 und unter

www.bildungspaket.bmas.de